Jackpotverbot: warum es in Deutschland keine progressiven Jackpots gibt

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Der „progressive Jackpot“ ist nach unserer Einschätzung das stärkste Versprechen der Automatenwerbung, ein Topf, der mit jeder Drehung wächst, bis ihn ein einziger Spieler leert (sichtbar als Zähler mit nur einer Richtung), und in Deutschland zugleich ein Produkt ohne jede Aussicht auf eine Erlaubnis. Das Gesetz verbietet dabei nicht den hohen Gewinn, sondern den Mechanismus, der ihn wachsen lässt, und auf dieser Seite lesen wir das Verbot Satz für Satz.

Was das Gesetz verbietet

„Ein Gewinn muss in einem vor Beginn des Spiels festgelegten Vielfachen des Einsatzes bestehen. Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Spiele zu schaffen (Jackpotverbot).“

§ 22a Abs. 8 GlüStV 2021

Der zweite Satz dieses Absatzes ist ohne Lücke gebaut: Er erfasst „Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen“, also auch den Anteil jeder Drehung, der bei einem progressiven Spiel in den Topf geht, und er verbietet ihr Ansammeln „zu dem Zweck“, für künftige Spiele Gewinne „zu schaffen“. Genau so entsteht ein progressiver Jackpot, und das Gesetz gibt dem Verbot in der Klammer am Ende selbst seinen Namen: „Jackpotverbot“.

Ob der Topf in einem einzelnen Spiel wächst oder über viele Spiele und Anbieter hinweg, ändert daran nach unserer Lesart nichts, weil der Wortlaut nicht nach dem Ort der Sammlung fragt. In ihren Hinweisen zur Auslegung fasst die GGL die Regel knapper: Ein Ansammeln „über einen Spin hinaus“ sei „nicht zulässig“. Ein vernetzter Jackpot, der die Einsätze aus vielen Ländern zusammenführt (im Jargon ein „Netzwerk-Jackpot“), ist für einen Anbieter mit deutscher Erlaubnis deshalb ebenso ausgeschlossen wie der Topf eines einzigen Spiels.

Was bleibt: der feste Höchstgewinn

Der erste Satz desselben Absatzes sagt, was an die Stelle des Topfes tritt: Ein Gewinn muss in einem Vielfachen des Einsatzes bestehen, das „vor Beginn des Spiels“ festgelegt ist. Der höchste Gewinn eines deutschen Automatenspiels ist damit ein festes Vielfaches, das man vor der Drehung kennt, unabhängig von den Verlusten anderer Spieler in den Stunden davor.

Ein Beispiel macht das greifbar. Ein Spiel, dessen „Gewinnplan“ (die Tabelle aller Gewinne) als höchsten Gewinn das 5.000-Fache des Einsatzes vorsieht, zahlt bei 1 € höchstens 5.000 € und bei 0,20 € höchstens 1.000 € (bei 5 € wären es 25.000 €), und dieser Betrag ist am Montag derselbe wie am Samstag; das 5.000-Fache ist dabei eine angenommene Zahl, denn jedes Spiel hat seinen eigenen Gewinnplan.

Zur Orientierung des Spielers verlangt das deutsche Recht außerdem eine Anzeige der Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns, und zwar an der Stelle, an der man seinen Einsatz wählt (§ 22a Abs. 3). Ein fester Höchstgewinn mit angezeigter Wahrscheinlichkeit ist nach unserer Einschätzung die ehrlichere Angabe, denn er nennt den möglichen Gewinn und seine Seltenheit, während ein nur nach oben laufender Zähler allein das Erste nennt.

Weil auch der Einsatz eine Grenze hat („Der Einsatz darf einen Euro je Spiel nicht übersteigen“, heißt es in § 22a Abs. 7, und die GGL gestattet seit dem 1. Juli 2026 unter Bedingungen eine für die Anbieter freiwillige Staffel bis 5 €, befristet bis Ende 2027 und für Spieler unter 21 Jahren ausgeschlossen), ist auch der höchste Gewinn eines Spiels begrenzt. Er ergibt sich aus dem festen Vielfachen und einem Einsatz, der diese Grenze nie überschreitet.

Der Jackpot der Lotterien ist etwas anderes

Wer das Wort Jackpot aus dem Lotto kennt, stößt hier auf einen scheinbaren Widerspruch. Lotterien „mit planmäßigem Jackpot“ erlaubt der Staatsvertrag ausdrücklich, aber unter Bedingungen, die bei Automaten nicht gelten: eine Obergrenze für den Jackpot in der Erlaubnis, Ziehungen „nicht häufiger als zweimal pro Woche“ und eine wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen auf die Bevölkerung (§ 22 Abs. 1).

Nach unserer Lesart liegt der Unterschied im Tempo. Eine Lotterie zieht höchstens zweimal in der Woche, ein Automatenspiel dauert nach § 22a Abs. 6 im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden, und ein Topf, der mit Spielen dieses Tempos wächst, ist etwas anderes als ein von Ziehung zu Ziehung steigender Jackpot; gegen „besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung“ richtet sich schon § 4 Abs. 5 Nr. 3.

Dazu passt, dass gesperrte Spieler an Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche teilnehmen dürfen (§ 8 Abs. 2 Satz 2), an Automatenspielen dagegen nie, gleichgültig, wie klein der Einsatz ist.

Wenn Werbung Millionen zeigt

Werbung mit einem Zähler, der Millionen anzeigt, beschreibt deshalb ein Automatenspiel ohne Platz im erlaubten deutschen Angebot, und in Deutschland ist sie in aller Regel Werbung für ein Angebot ohne diese Erlaubnis. Werbung für unerlaubte Glücksspiele verbietet der Staatsvertrag in § 5 Abs. 7, und obendrein ist nach dem sechsten Satz des § 5 Abs. 2 Werbung verboten, die „unzutreffende Aussagen über die Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne enthält“ (eine Zahl auf dem Zähler sagt über die eigene Chance ohnehin nichts).

Der Topf besteht aus den Einsätzen der Spieler, die ihn gefüllt haben, und das abgezweigte Geld fehlt in den gewöhnlichen Gewinnen des Spiels; die Folgen für die Sitzung eines einzelnen Spielers zeigt die Seite über Auszahlungsquoten am Beispiel der „Volatilität“ (der Schwankung der Ergebnisse). Wer an einem solchen Spiel sitzt, bezahlt den Gewinn eines anderen mit.

Für einen Leser in Deutschland ist ein wachsender Automaten-Jackpot deshalb vor allem ein Erkennungszeichen: Ein solches Angebot hat keine deutsche Erlaubnis für dieses Spiel, weil nach § 22a Abs. 1 jedes Automatenspiel eine eigene braucht und ein progressives keine bekommen kann. Die GGL nennt in ihrem Tätigkeitsbericht 2025 ausdrücklich auch die „Suchmaschinenoptimierung“ unter den Mitteln, mit denen unerlaubtes Glücksspiel sichtbar wird (eine solche Werbung kann den Leser also auch über eine Suchmaschine erreichen).

Was ein Spieler bei einem solchen Anbieter verliert, von OASIS bis zur deutschen Aufsicht, steht in unserem Text über ausländische Lizenzen.

Mega Moolah und die anderen Spiele

Mega Moolah, ursprünglich von Microgaming und heute im Programm von Games Global (seit 2022, als Microgaming sein Spieleangebot abgab), ist ein Automatenspiel mit progressivem Jackpot, und seine Seite erklärt, warum es in dieser Form in Deutschland nicht angeboten werden kann. Für die übrigen Spiele, die wir beschreiben, gilt dieselbe Regel des festen Vielfachen, und unsere Übersicht der Online-Spielautomaten führt alle elf auf, von Thunderstruck II bis Extra Chilli Megaways.

Die Probe für den eigenen Bildschirm

Wer einen Jackpot-Zähler sieht, kann eine Probe mit mehr Aussagekraft als jede Zahl darauf machen: die Suche nach dem Anbieter im amtlichen Verzeichnis der GGL unter den virtuellen Automatenspielen (wiedergegeben auf unserer Seite Erlaubte Anbieter). Fehlt er dort, bewegt sich der Spieler außerhalb des deutschen Schutzes, und das erfährt er aus der Liste und nicht aus der Werbung.

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland progressive Jackpots?

Nicht bei Spielautomaten: § 22a Abs. 8 GlüStV 2021 untersagt das Ansammeln von Einsätzen oder Gewinnen für spätere Spiele, und das Gesetz nennt das selbst „Jackpotverbot“.

Was ist der höchste Gewinn an einem deutschen Spielautomaten?

Ein festes Vielfaches des Einsatzes, das der Gewinnplan vor dem Spiel festlegt, und seine Wahrscheinlichkeit muss das Spiel beim Einsatz anzeigen.

Warum gibt es im Lotto trotzdem einen Jackpot?

Weil der Staatsvertrag Lotterien mit planmäßigem Jackpot gesondert zulässt, mit begrenzter Höhe und höchstens zwei Ziehungen pro Woche (§ 22 Abs. 1).

Gibt es Mega Moolah bei deutschen Anbietern?

Nicht in der progressiven Form, weil ein erlaubtes Automatenspiel keinen wachsenden Topf haben darf; was das für das Spiel bedeutet, steht auf unserer Seite über Mega Moolah.

Ist Werbung mit Jackpot-Millionen in Deutschland erlaubt?

Für Automatenspiele beschreibt sie ein Produkt, das kein erlaubter Anbieter führen darf, und § 5 Abs. 7 untersagt Werbung für unerlaubtes Glücksspiel.