Welche Spielarten online in Deutschland erlaubt sind

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Welche Spiele man in Deutschland online spielen darf, entscheidet nicht das Spiel, sondern die Erlaubnis: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 zählt die wenigen Spielformen auf, für die im Internet überhaupt eine Erlaubnis erteilt werden kann, und verbietet alles andere. Auf dieser Seite stellen wir diese Formen zusammen, jede mit ihrer Behörde, und sagen auch etwas zu den Spielen aus früheren Fassungen dieser Domain, vom Bingo bis zum Rubbellos „ohne Einzahlung“.

Was der Staatsvertrag im Internet zulässt

Der Satz, auf dem alles andere aufbaut, steht in § 4 Abs. 4: Eine Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele im Internet darf nur „für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien, für die Veranstaltung, Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten sowie für die Veranstaltung und den Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erteilt werden“. Was in dieser Aufzählung fehlt, ist „im Übrigen“ verboten, wie der nächste Satz sagt, gleichgültig, wie das Spiel heißt und wo der Anbieter sitzt.

Die Erlaubnis gilt außerdem nicht pauschal für einen Anbieter, sondern für eine Spielform auf bestimmten Domains, die in der Erlaubnis und auf der amtlichen Liste einzeln stehen. Wer virtuelle Automatenspiele anbieten darf, darf damit weder Poker noch Roulette anbieten, und wer mehrere Formen auf derselben Domain führt, muss jeder einen eigenen Bereich geben (im Wortlaut des § 4 Abs. 5 Nr. 5: „für jede Glücksspielform ein selbstständiger und grafisch jeweils voneinander abgetrennter Bereich“).

Das hat Folgen, die sich in Minuten messen lassen. Gewinnt ein Spieler im Automatenbereich 200 € und will er anschließend wetten, wartet er eine Minute bis zum ersten Spiel im Wettbereich und eine Stunde bis zum Einsatz dieses Gewinns dort; Sportwetten und Pferdewetten dürfen dagegen im selben Bereich stehen.

Spielautomaten und Poker: die Erlaubnis der GGL

Virtuelle Automatenspiele (so nennt das Gesetz die Online-Spielautomaten, § 3 Abs. 1a) und Online-Poker erlaubt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle, und zwar mit Wirkung für alle Länder (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1); bis zum 31. Dezember 2022 lagen diese Zuständigkeiten noch bei Hessen für die Wetten und bei Sachsen-Anhalt für Automatenspiele und Poker (§ 27p Abs. 1 Nr. 3). Die Erlaubnis für den Anbieter genügt dabei nicht.

Jedes einzelne Automatenspiel und jede Pokervariante braucht eine eigene Erlaubnis, und was ohne sie läuft, nennt der Staatsvertrag ausdrücklich „unerlaubte Glücksspiele“ (§ 22a Abs. 1 Satz 6, § 22b Abs. 1 Satz 6). Die Pflichten der Automaten im Einzelnen, von der Mindestdauer von durchschnittlich fünf Sekunden je Spiel bis zum Verbot des automatischen Weiterspielens, erklären wir in der Anleitung zu den Online-Spielautomaten; die Regeln für den Pokertisch, an dem nur „natürliche Personen“ gegeneinander spielen dürfen, stehen auf der Seite Online-Poker.

Sportwetten und Pferdewetten

Sportwetten haben ein eigenes Regelwerk (§ 21), das zwischen „Ergebniswetten“ auf den Ausgang eines Ereignisses und „Ereigniswetten“ auf einzelne Vorgänge während des Spiels unterscheidet und jede Wettart einer eigenen Erlaubnis unterwirft (§ 21 Abs. 1 und 5). Während eines laufenden Spiels sind nur Wetten auf das Endergebnis oder auf den nächsten Teil des Ergebnisses zulässig, etwa auf das nächste Tor (§ 21 Abs. 4).

Ausgeschlossen sind außerdem Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, sofern es sich nicht um bedeutende Großereignisse handelt, und Wetten auf regelwidriges Verhalten (§ 21 Abs. 1a). Die Erlaubnis erteilt auch hier die GGL, die ebenso die Pferdewetten im Internet erlaubt (§ 27 Abs. 2, § 9a Abs. 1 Nr. 3).

Roulette, Blackjack und Live-Tische: Sache der Länder

Ganz anders liegen die Dinge bei Roulette, Blackjack, Baccara und den Tischen mit echtem Croupier. Das Gesetz nennt sie „Online-Casinospiele“, also „virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen“ und deren Live-Übertragungen (§ 3 Abs. 1a), und für sie ist nicht die GGL zuständig, die das auf ihrer Seite über erlaubnisfähiges Glücksspiel selbst festhält („nicht für Online-Casinospiele gem. § 22c GlüStV 2021“).

Zuständig sind die Länder, jedes für sich und, wie § 22c Abs. 1 sagt, „für ihr Hoheitsgebiet“, sodass eine Erlaubnis aus Kiel in München nicht gilt und umgekehrt: Ein Land kann die Spiele selbst oder durch ein öffentliches Unternehmen veranstalten oder Konzessionen erteilen, höchstens so viele, wie es am 17. Januar 2020 Konzessionen für Spielbanken vergeben konnte. Ein Automatenspiel als Nachbildung des Roulettes kann übrigens auch keine Automatenerlaubnis bekommen, denn § 22a Abs. 2 erklärt Automatenspiele, die „Tischspielen mit Bankhalter“ entsprechen, für unzulässig.

Wie weit das Angebot der Länder heute reicht (nach der Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministeriums vom 15. Dezember 2025 gab es ein legales Angebot allein in Bayern und in Schleswig-Holstein) und was daraus für den Spieler folgt, steht auf der Seite Live-Tischspiele.

Lotterien, Rubbellose, Keno und Bingo

Lotterien sind in Deutschland eine Aufgabe der Länder, die sie selbst erfüllen oder durch Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt ist (§ 10 Abs. 2); andere Veranstalter bekommen nur die „Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential“ des Dritten Abschnitts, etwa die Soziallotterien (§ 10 Abs. 6). Im Internet erlaubt § 4 Abs. 4 bei Lotterien nur den Eigenvertrieb und die Vermittlung, also den Verkauf durch den Veranstalter selbst und durch Vermittler, die Spielverträge an ihn weitergeben.

Für die Sofortlotterien (die Rubbellose) verlangt § 22 Abs. 2 schon in der Erlaubnis Grenzen für Höchstgewinne, Gewinnplan, Vertriebswege und Werbung, und ihren Verkauf im Internet setzt der Staatsvertrag selbst voraus. Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 gelten „Sofortlotterien im Internet“ nicht als Lotterien, an denen gesperrte Spieler teilnehmen dürfen, sodass eine Sperre im System OASIS auch das Rubbellos auf dem Bildschirm ausschließt, und für das anbieterübergreifende Einzahlungslimit zählen solche Lose ebenfalls (§ 6c Abs. 9 Satz 2).

Keno und Bingo nennt der Staatsvertrag nicht. Nach unserer Lesart sind beide Lotterien im Sinne des § 3 Abs. 3, sobald jemand „nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn“ erwirbt, und dann gilt für sie, was über Lotterien gesagt ist. Wie Keno als Zahlenspiel funktioniert, beschreibt unsere Seite mit den Keno-Regeln.

Ein „Bingo ohne Einzahlung“, wie es frühere Fassungen dieser Domain beworben haben, kennt das deutsche Recht nicht als eigene Spielform, und die amtliche Liste führt dafür keine Kategorie. Wir haben die alte Bingo-Seite deshalb nicht neu geschrieben, sondern leiten sie auf diese Übersicht des tatsächlich Erlaubten um.

Die Gegenprobe auf der amtlichen Liste

Für jede dieser Formen gibt es eine Probe, die man selbst machen kann und die wir jedem Leser vor allem anderen empfehlen. Die amtliche Liste der Behörde (die „Whitelist“ des § 9 Abs. 8, die „anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich“ auf den neuen Stand gebracht wird) lässt sich nach der „Glücksspielart“ filtern, und die Eintragungen nennen die Domains, die zuständige Behörde und das „Vertriebsgebiet“, in dem die Erlaubnis gilt.

Am 3. November 2026, dem Tag unserer Lektüre, trug die Liste den Stand des Vortags und führte zwölf Kategorien, von den Sportwetten über die Online-Casinospiele bis zu den Sparlotterien. Entscheidend ist, dass Domain und Spielart zusammenpassen: Ein Anbieter, der mit einer Erlaubnis für Sportwetten auf der Liste steht, ist für Spielautomaten nicht schon deswegen erlaubt, und jede erlaubte Domain endet auf „.de“ (so § 6e Abs. 3).

Spielarten im Internet und wer sie erlaubt (Stand: 3. November 2026)
SpielartRechtsgrundlageWer die Erlaubnis erteilt
Virtuelle Automatenspiele§ 22a GlüStV 2021GGL, mit Wirkung für alle Länder
Online-Poker§ 22b GlüStV 2021GGL, mit Wirkung für alle Länder
Sportwetten§ 21 GlüStV 2021GGL, mit Wirkung für alle Länder
Pferdewetten im Internet§ 27 Abs. 2 GlüStV 2021GGL, mit Wirkung für alle Länder
Online-Casinospiele (Roulette, Blackjack, Baccara, Live-Tische)§ 22c GlüStV 2021das jeweilige Land, nur für sein Gebiet
Lotterien der Länder, auch Sofortlotterien§§ 4 Abs. 4, 10 und 22 GlüStV 2021die Glücksspielaufsicht des Landes; online nur Eigenvertrieb und Vermittlung
Soziallotterien in allen Ländern§ 12 Abs. 3 GlüStV 2021GGL, ländereinheitlich

Was am Ende bleibt

Die Übersicht ist kürzer, als es die Vielfalt der Werbung vermuten lässt: sechs Spielformen im Internet, jede mit ihrer Behörde, und eine Liste zum Nachschlagen jeder Domain vor der Eröffnung eines Kontos. Wie man diese Liste liest und wen sie heute führt, zeigen wir auf der Seite Erlaubte Anbieter, ohne Links und in der Reihenfolge der GGL.

Wer mit Automatenspielen, Poker, Tischspielen oder Wetten im Internet dort nicht steht, hat in Deutschland keine Erlaubnis, und daran ändert auch eine Lizenz aus einem anderen Staat nichts, wie wir auf der Seite über ausländische Lizenzen erklären. Die Entscheidung, ob man ein Angebot überhaupt öffnet, lässt sich damit vor jeder Registrierung treffen, in weniger Zeit, als das Ausfüllen eines Formulars kostet.

Häufige Fragen

Ist Online-Bingo in Deutschland erlaubt?

Als eigene Spielform nicht: Der Staatsvertrag kennt im Internet nur Lotterien, Wetten, Tischspiele, Automatenspiele und Poker, und ein Bingo um Geld wäre nach unserer Lesart eine Lotterie, die nur mit der Erlaubnis einer Lotterie angeboten werden darf.

Kann man Rubbellose online kaufen?

Der Staatsvertrag rechnet mit Sofortlotterien im Internet (§ 8 Abs. 2 Satz 3); ob ein bestimmtes Los online verkauft wird, regelt die Erlaubnis der Lotteriegesellschaft, und gesperrte Spieler bleiben ausgeschlossen.

Wer erlaubt Roulette und Blackjack im Internet?

Nicht die GGL, sondern jedes Land für sein eigenes Gebiet (§ 22c GlüStV 2021), sodass ein solches Angebot nur dort erlaubt ist, wo die Erlaubnis des Landes gilt.

Gilt eine Erlaubnis für Sportwetten auch für Spielautomaten?

Nein: Jede Spielform braucht ihre eigene Erlaubnis, und die amtliche Liste der GGL führt sie für jede Domain getrennt auf.

Wie ist Keno in Deutschland geregelt?

Der Staatsvertrag nennt Keno nicht; als Zahlenspiel mit festem Gewinnplan und gemeinsamer Ziehung gehört es nach unserer Lesart zu den Lotterien des § 3 Abs. 3, die in Deutschland eine Aufgabe der Länder sind.