Im erlaubten deutschen Markt gibt es keinen „Bonus ohne Einzahlung“, und die Gründe stehen in den Erlaubnissen selbst: das Verbot, unentgeltlich angebotene Spiele zu bewerben (Ziffer 5.8 der Musternebenbestimmungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL), die Pflicht, jede Bonusaktion vorher genehmigen zu lassen (Ziffer 5.5), und eine Obergrenze von höchstens 10 % des Einsatzes und 100 € je Spieler und Jahr, nach dem Wortlaut einer solchen Erlaubnis in einem Gerichtsurteil. Was an die Stelle des Versprechens tritt, ist weniger bequem und dafür überprüfbar.
Ein Name, der etwas verspricht, und eine Seite, die es nicht hält
Die Domain ohneinzahlung.com ist älter als der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (in Kraft seit dem 1. Juli 2021), und ihr Name stammt aus einer Zeit, in der Seiten wie diese Angebote „ohne Einzahlung“ sammelten und auf die Anbieter verlinkten, wie es auch die alten Seiten dieser Domain getan haben. Wörtlich genommen spricht der Name Menschen an, die nicht einzahlen wollen oder nicht einzahlen können.
An die zweite Gruppe darf sich Glücksspielwerbung nicht richten: § 5 Abs. 2 Satz 4 GlüStV 2021 nennt neben den Minderjährigen „vergleichbar gefährdete Zielgruppen“, und die Begründung der Ziffer 5.10 der Musternebenbestimmungen zählt dazu ausdrücklich „Spieler in finanziellen Schwierigkeiten“. Wir sind deshalb den umgekehrten Weg gegangen.
Diese Website verspricht nichts, sie erklärt, warum es das Versprochene im erlaubten Markt nicht gibt und was ein Leser stattdessen prüfen kann; und weil Glücksspiel nach § 5 Abs. 2 Satz 7 GlüStV 2021 nicht als „Lösung für finanzielle Probleme“ dargestellt werden darf, sagen wir es ohne Umweg. Wer Geld braucht, findet hier keines, und wer das Spiel schon als Geldfrage erlebt, findet beim Spielerschutz Beratung und Hilfe, unabhängig von jedem Anbieter.
Warum der Bonus ohne Einzahlung im erlaubten Markt fehlt
Die Erlaubnisse für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele tragen Nebenbestimmungen nach einem Muster, das die GGL veröffentlicht, und Ziffer 5.8 dieses Musters erklärt die Werbung für unentgeltlich angebotene Spiele dieser Art für unzulässig. Die Begründung sieht im „kostenfrei“ angebotenen, sonst bezahlten Spiel eine „maximale Rabattierung“ und in der Werbung dafür eine „Sonderform der übermäßigen Werbung“, und ein Bonus ohne Einzahlung ist ebenso wie „Freispiele ohne Einzahlung“ (Drehungen an einem Spielautomaten ohne jeden eigenen Einsatz des Spielers) nach unserer Einschätzung genau dieser Fall.
Boni sind nicht verboten, aber sie bleiben eine genehmigte Ausnahme. Ziffer 5.5 lässt Werbung nur für im Einzelfall genehmigte Bonusaktionen zu, und die Begründung erlaubt sie nur als Mittel, Spieler vom unerlaubten in den erlaubten Markt zu lenken (die „Kanalisierung“, eines der Ziele des § 1 GlüStV 2021).
Wie eng die Genehmigung ausfällt, zeigt ein Bescheid über virtuelle Automatenspiele aus dem April 2023, dessen Nebenbestimmungen das Verwaltungsgericht München am 14. November 2024 geprüft und dessen Grenze es bestätigt hat: Boni „bis zu 10 % des Spieleinsatzes“ und für keinen Spieler mehr als 100 € innerhalb eines Jahres. Ein ausdrückliches Verbot des Bonus ohne Einzahlung gibt es allerdings nicht.
Dass er im erlaubten Markt fehlt, ergibt sich aus den drei Regeln zusammen, und die beiden Zahlen, 10 % und 100 €, kennen wir nicht aus den Bescheiden selbst, sondern aus dem vom Gericht zitierten Wortlaut; die Folgen für ein Angebot stehen auf der Seite über den Willkommensbonus. Die Muster der GGL kann dagegen jeder nachlesen, mit der Begründung zu jeder Ziffer (im Downloadbereich der Behörde, als PDF).
Die Angebote „ohne Einzahlung“, die im deutschsprachigen Netz trotzdem auftauchen, stammen deshalb in aller Regel von Anbietern ohne deutsche Erlaubnis, und Werbung für sie ist in Deutschland verboten (§ 5 Abs. 7 des Staatsvertrags) und strafbar (§ 284 Abs. 4 StGB). Aus diesem Grund nennen wir keinen dieser Anbieter, weder als Beispiel noch zur Warnung, und keine Seite dieser Domain führt zu ihnen.
Was bleibt: erlaubte Boni, die man nachrechnen kann
Erlaubte Boni gibt es, doch sie brauchen eine Genehmigung, bleiben klein und sind an vier Angaben gebunden, eindeutig und gut erkennbar in der Werbung dafür (Ziffer 5.5): Begünstigte, Anlass, Dauer und Höhe der Vergünstigung. Fehlt eine dieser vier Angaben, entspricht das Angebot nach unserer Einschätzung schon deshalb nicht dem, was die Erlaubnis verlangt.
Ein Spieler, der in zwölf Monaten bei einem einzigen Anbieter insgesamt 400 € einsetzt, kann nach der Grenze aus dem Münchner Urteil höchstens 40 € an Boni erhalten, und auch bei einem Einsatz von 5.000 € bleiben es 100 €, also 2 % seiner Einsätze. Was ein solcher Bonus nach den „Umsatzbedingungen“ (dem Vielfachen, das man vor einer Auszahlung einsetzen muss), nach Fristen und Spielgewichtung tatsächlich wert ist, rechnen wir unter Umsatzbedingungen mit drei Spielern und allen Zwischenschritten nach.
Höchster Bonus in zwölf Monaten bei einem Anbieter, nach der Grenze aus dem Münchner Urteil
Woran man einen Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkennt
Verlassen kann man sich nur auf die amtliche Liste, die die GGL auf der Grundlage von § 9 Abs. 8 im Internet führt und mindestens einmal im Monat aktualisiert, die „Whitelist“. Wir geben die Teile, die unsere Themen betreffen, vollständig auf der Seite über erlaubte Anbieter wieder, mit dem Datum, an dem wir die Liste gelesen haben, und mit einem Link auf das Original der GGL.
Geprüft wird die Domain mit der Glücksspielart, nicht die Marke: Ein Wettanbieter darf mit seiner Erlaubnis keine Spielautomaten betreiben, und dieselbe Marke unter einer anderen Endung ist kein erlaubtes Angebot. Die Endung ist ein erster Filter, weil Glücksspiel im Internet nur unter einer Domain mit „.de“ angeboten werden darf (§ 6e Abs. 3 GlüStV 2021); sie beweist nichts.
Auch das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ (von der Behörde den erlaubten Anbietern für ihre Startseite zur Verfügung gestellt) ersetzt den Blick in die Liste nicht, denn ein Bild lässt sich leichter kopieren als ein Eintrag bei der Behörde; die GGL schreibt selbst, der „sicherste Weg“ bleibe „der Blick in die amtliche Whitelist“.
Was es heißt, ohne deutsche Erlaubnis zu spielen
Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, verlässt den Schutz, den der Glücksspielstaatsvertrag um jeden Spieler legt. Die Sperrdatei OASIS (§ 8 GlüStV 2021), mit der erlaubte Anbieter jede Registrierung und jede Anmeldung abgleichen, greift dort nicht, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und das Verbot, bei mehreren Anbietern zugleich zu spielen, gelten dort nicht, und keine deutsche Behörde beaufsichtigt Spiele oder Auszahlungen.
Die GGL fasst es in einem Satz zusammen, der keinen Spielraum lässt: „Anbieter ohne OASIS-Anschluss sind illegal.“ Deutsche Gerichte behandeln den Vertrag mit einem solchen Anbieter als nichtig (§ 134 BGB mit § 4 Abs. 4 GlüStV 2021, so zuletzt das OLG Nürnberg am 12. Mai 2026).
Der Europäische Gerichtshof hat im April 2026 in einem Fall aus den Jahren 2019 bis 2021 entschieden, dass das Unionsrecht weder dieser Nichtigkeit noch einer Klage auf „Erstattung der verlorenen Einsätze“ entgegensteht, auch wenn der Anbieter anderswo in der Union zugelassen ist (Rechtssache C-440/23). Was daraus folgt, und warum nach § 285 StGB auch die Teilnahme strafbar ist, behandeln wir ausführlich unter ausländische Lizenzen, als Information und nicht als Rechtsberatung.
Was diese Seite sonst bietet
Der größere Teil dieser Website kommt ohne jeden Anbieter aus. Wir halten ihn für den nützlicheren, denn die Seite über Spielarten zeigt, welche Spiele das deutsche Recht im Internet zulässt und welche Behörde jeweils zuständig ist, und eigene Seiten erklären die Regeln von sieben Spielen (Blackjack, Baccarat, Craps, Keno, Video-Poker, europäisches und amerikanisches Roulette).
Die Seiten über Spielautomaten beschreiben die Fassung, die ein Spieler in Deutschland vorfindet (ohne progressive Jackpots, die das Jackpotverbot des § 22a Abs. 8 ausschließt). Zwei weitere Seiten sollen vor Schaden bewahren: die über Betrug, vom erfundenen Lizenzsiegel bis zum Verfahren, das angeblich ein Zufallsspiel schlägt, und die über Strategien und Systeme, die am Vorteil des Spiels nichts ändern (am europäischen Roulettetisch kostet jede Wette im Mittel 2,70 % des Einsatzes, wie immer man setzt).
Wer mit der Frage nach Geld ohne Einzahlung hierhergekommen ist, bekommt eine andere Antwort als die vom Namen versprochene und dafür eine, die er selbst prüfen kann. Die Liste der GGL in einem zweiten Fenster, die Bedingungen eines Angebots mit dem Taschenrechner daneben und ein eigenes Limit, das sich jederzeit niedriger setzen lässt als jede Grenze des Gesetzes, sind nach unserer Einschätzung mehr wert als jeder Bonus, den diese Domain früher angepriesen hat.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland einen legalen Bonus ohne Einzahlung?
Bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis nicht: Unentgeltliche Spielangebote dürfen nicht beworben werden, und jeder Bonus braucht eine Genehmigung, die ihn nach dem bekannten Wortlaut auf 10 % des Einsatzes und 100 € im Jahr begrenzt.
Woran erkennt man einen Anbieter mit deutscher Erlaubnis?
Daran, dass seine Domain für die passende Glücksspielart in der Whitelist der GGL steht; die Endung „.de“ ist Voraussetzung, aber kein Beweis.
Sind „Freispiele ohne Einzahlung“ in Deutschland erlaubt?
Werbung dafür schließt Ziffer 5.8 der Musternebenbestimmungen aus, und wo solche Freispiele trotzdem beworben werden, fehlt in aller Regel die deutsche Erlaubnis.
Was ändert sich für den Spieler, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus Malta hat?
Man spielt ohne OASIS, ohne anbieterübergreifendes Limit und ohne deutsche Aufsicht, mit einem Vertrag, den deutsche Gerichte als nichtig ansehen; die Einzelheiten erklärt unsere Seite zu ausländischen Lizenzen.
Wie alt muss man sein, um in Deutschland um Geld zu spielen?
Ab 18 Jahren: Minderjährige sind von öffentlichem Glücksspiel ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 GlüStV 2021), und erlaubte Anbieter müssen das auf ihrer Startseite sichtbar angeben.
Warum verlinkt diese Website keine Glücksspielanbieter?
Weil sie informieren und nicht werben will: Die einzige Liste von Anbietern auf unseren Seiten ist die amtliche der GGL, ohne Links zu den Anbietern, ohne Bewertung und ohne Reihenfolge nach Vorlieben.