Wie wir arbeiten

Transparenz. Diese Website enthält keine Werbung, keine Affiliate-Links und keine Bewertungen von Glücksspielanbietern. Sie informiert über Regeln und Rechtslage; wie wir arbeiten, steht unter Methodik.

Eine Seite über Glücksspielrecht ist nur so verlässlich wie ihre Quellen und nur so aktuell wie der Tag ihrer Lektüre, und deshalb nennt jede Seite dieser Website ihre Quellen und das Datum, an dem sie gelesen wurden. Der naheliegende Einwand gegen eine Redaktion, die nichts testet, lautet, sie würde nur „abschreiben“; die Antwort darauf ist eine Quelle, so genau genannt, dass jeder nachlesen kann, ob die Lektüre richtig war.

Die Quellen

An erster Stelle steht der Wortlaut der Gesetze, also der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in der Fassung, die die Länder veröffentlichen (etwa im Portal BAYERN.RECHT), und die Bundesgesetze auf gesetze-im-internet.de, etwa das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und die Bundesrechtsanwaltsordnung. Paragrafen werden mit Absatz und Satz zitiert, und was aus einer Norm in Anführungszeichen steht, ist ihr Text, Wort für Wort und mit ihrer eigenen Schreibweise, auch wo sie „1000 Euro“ ohne Tausenderpunkt schreibt.

Dazu kommen die Auflagen und Berichte der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), vor allem die „Musternebenbestimmungen“ zur Werbung und ihr Tätigkeitsbericht, und die Entscheidungen der Gerichte, die das Recht auslegen, etwa des Bundesverwaltungsgerichts (12. Februar 2025, 8 C 2.24) oder des Gerichtshofs der Europäischen Union (16. April 2026, C-440/23). Wo eine Frage nicht entschieden ist oder nur eine Quelle sie trägt, steht das dabei, statt eine Gewissheit vorzutäuschen.

Die dritte Gruppe sind amtliche Register und Auskünfte: die Liste der erlaubten Anbieter, die Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Sperrsystem OASIS, das Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer und das Register der Domain selbst, aus dem das Datum ihrer Registrierung stammt. Für die Länderseiten gelten die Rechtsportale und Behörden des jeweiligen Staates, für die Daten der Spielautomaten (Auszahlungsquote, Walzen, Gewinnlinien) die offiziellen Seiten der Hersteller, und wo die deutsche Fassung eines Spiels abweicht (§ 22a GlüStV 2021 begrenzt den Einsatz, schreibt eine Mindestdauer je Spiel vor und verbietet Jackpots, die aus Einsätzen angesammelt werden), steht die Abweichung im Text.

Nicht als Quelle dienen andere Bonusportale, die Werbung der Anbieter und Foren. Was man nur dort findet, kommt auf diese Website nicht, oder es kommt mit dem Hinweis, dass es sich nicht bestätigen ließ. Seiten, die neben Berechnungen zu den Spielen oder Daten von Spielautomaten Werbung für Anbieter zeigen, werden hier nicht genannt, nicht einmal als Quelle: Ihre Zahlen erscheinen als „veröffentlichte Berechnungen“ oder als Angaben einer „Spieldatenbank“, mit dem Tag der Lektüre, und wo wir sie nachgerechnet haben, steht das dabei.

Die Daten einer Seite

Jede Seite trägt das Datum ihrer letzten inhaltlichen Änderung sichtbar in der Zeile der Redaktion („Stand“), in den strukturierten Daten für Suchmaschinen („dateModified“) und in der Sitemap („lastmod“); die redaktionellen Seiten tragen es zusätzlich in ihrer Textfassung für Sprachmodelle („last_updated“). Alle vier Angaben nennen denselben Tag, und ein Datum, das sich verschiebt, ohne dass sich der Text geändert hat, gibt es hier nicht.

Davon zu unterscheiden ist das Datum einer Lektüre, das im Text selbst steht. Ein Vermerk wie „am 3. November 2026 gelesen“ hinter einer Vorschrift oder einer amtlichen Seite sagt, auf welchen Stand sich die Aussage bezieht, und wer später liest, weiß, was er selbst nachprüfen sollte.

Die monatliche Lektüre der Liste

Die GGL aktualisiert ihre Liste der erlaubten Anbieter, die „Whitelist“, nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 „anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich“, und so lesen wir sie auch: einmal im Monat vollständig, mit dem Tag der Lektüre und dem Stand, den die Liste selbst unter „Zuletzt aktualisiert am“ angibt. Bei der Lektüre am 3. November 2026 stand dort der 2. November 2026, und unter „Erstmaliges Erlaubnisdatum“ fand sich als jüngstes Datum der 2. Oktober 2026.

Die Liste besteht aus einer einzigen Webseite, ohne PDF und ohne Schnittstelle. Sie nennt zu jedem Eintrag die Glücksspielart, die Internetseiten, das „Vertriebsgebiet“, die zuständige Behörde und das „Erstmalige Erlaubnisdatum“, und was man in ihr nicht findet, legt § 9 Abs. 8 Satz 2 fest (Spielhallen und Aufsteller von Geldspielgeräten etwa stehen nicht darin, ebenso wenig die örtlichen Annahmestellen der Lotterien).

Hat sich die Liste geändert, ändert sich am Tag der Lektüre auch unsere Seite Erlaubte Anbieter und mit ihr das Datum, und diese Seite übernimmt aus der Liste die Glücksspielarten unserer Themen vollständig, in der Reihenfolge der GGL, ohne Links und ohne Noten. Mit dem neuen Erlaubniszyklus ab 2027 rechnen wir mit größeren Änderungen, und wer zwischen zwei Lektüren Zweifel hat, kann bei der GGL selbst nachfragen, die nach Satz 4 derselben Vorschrift „auf Anfrage Auskünfte zum aktuellen Stand der Liste“ erteilt.

Wie wir Fehler korrigieren

Einen Fehler kann jeder melden, per E-Mail an ohneinzahlung@atomicmail.io, und am meisten hilft eine Nachricht, die die Seite, die Stelle und die Quelle nennt, die etwas anderes sagt (eine Norm, eine Entscheidung, eine amtliche Seite). Wir prüfen den Hinweis an der Quelle selbst, nicht an der Meinung des Absenders und nicht an unserer.

Bestätigt die Quelle den Fehler, ändern wir den Text, und die Seite trägt danach an allen vier Stellen das Datum der Korrektur. Das gilt ebenso, wenn sich nicht unser Text als falsch erweist, sondern das Recht ändert, und wann das zuletzt geschehen ist, erkennt man am Datum der Seite.

Was wir nicht tun

Tests, Noten und Ranglisten gibt es hier nicht. Ein Test setzt ein Konto und Einzahlungen bei einem Anbieter voraus, und sein Ergebnis wäre, sobald es veröffentlicht ist, eine Aussage, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon dann als Werbung gilt, wenn sie für das Publikum „mindestens auch dem Ziel der Absatzförderung“ dient; eine Note ohne Test wäre eine Behauptung ohne Grundlage, und eine Rangliste erlaubter Anbieter wäre eine Vorliebe, die wir nicht begründen könnten.

Was hier über Spiele, Boni und Anbieter steht, stammt deshalb aus Regeln, Bedingungen und Registern, und die Gründe für diese Entscheidung stehen auf der Seite über uns. Wer eine Quelle vermisst oder eine bessere kennt, schreibt uns über die Seite Kontakt, und die Korrektur, die daraus folgt, trägt ihr Datum wie jede andere Änderung.

Häufige Fragen

Testet ohneinzahlung.com Anbieter oder Spiele?

Nein. Spiele, Regeln und Bonusbedingungen beschreiben wir nach amtlichen und offiziellen Quellen, mit dem Datum der Lektüre, und Noten vergeben wir keine.

Wie aktuell ist die Liste der erlaubten Anbieter?

Die GGL aktualisiert sie mindestens einmal im Monat, und wir lesen sie jeden Monat neu. Den Stand unserer Lektüre nennt die Seite zu den erlaubten Anbietern.

Wie meldet man einen Fehler?

Mit einer Nachricht an ohneinzahlung@atomicmail.io, möglichst mit der betroffenen Seite und der Quelle, die dagegen spricht.