Über uns

Transparenz. Diese Website enthält keine Werbung, keine Affiliate-Links und keine Bewertungen von Glücksspielanbietern. Sie informiert über Regeln und Rechtslage; wie wir arbeiten, steht unter Methodik.

Die Domain ohneinzahlung.com trägt im Namen ein Angebot, das es im erlaubten deutschen Markt nicht gibt, und die Seite ist heute dazu da, das zu erklären, statt es zu versprechen. Geschrieben wird sie von der Redaktion von ohneinzahlung.com, die als „wir“ spricht und keine einzelnen Namen nennt, und herausgegeben von einem Unternehmen mit Sitz in Italien, genannt im Impressum.

Was die Seite war

Die Domain ist seit dem 2. Oktober 2006 registriert (laut dem Register, abgefragt über RDAP), und über viele Jahre war ohneinzahlung.com eine Bonusseite: Sie sammelte Angebote von Glücksspielanbietern unter Stichworten wie „Bonus ohne Einzahlung“ und „Freispiele“, beschrieb Spielautomaten, veröffentlichte „Bewertungen“ einzelner Anbieter und führte mit Schaltflächen wie „Jetzt Spielen“ auf deren Seiten. Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), und seine Regeln lassen für eine Bonusseite dieser Art keinen Platz mehr, weder für Angebote noch für Links.

Im November 2026 ist die Seite deshalb neu geschrieben worden. Geblieben sind die Themen, die ohne Anbieter auskommen (die Regeln von Blackjack, Roulette, Baccarat und anderen Tischspielen, die Beschreibungen einzelner Spielautomaten, die Auszahlungsquoten), während die Seiten über einzelne Anbieter nicht mehr erreichbar sind.

Die Regeln, die den Ausschlag gaben

Drei Vorschriften haben den Ausschlag gegeben. Die erste ist Ziffer 5.8 in den „Musternebenbestimmungen“, den Auflagen der GGL für die erlaubten Anbieter (Fassung vom 12. April 2022): Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele ist danach unzulässig, wenn diese Spiele „unentgeltlich“ angeboten werden, und nach unserer Lesart ist ein Bonus ohne Einzahlung dafür der typische Fall.

Ausdrücklich geschrieben hat das keine deutsche Stelle, es folgt aus dieser Ziffer und aus den Regeln für Boni, die die Startseite erklärt. Die zweite Vorschrift ist Ziffer 5.20, nach der „Affiliate-Marketing“ (Werbung gegen eine Vergütung für vermittelte Kunden) nur statthaft ist, wenn auf der Seite „ausschließlich Glücksspielangebote von Veranstaltern verlinkt werden“, die eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 besitzen.

Die dritte ist § 5 Abs. 6 Satz 1 GlüStV 2021, der für Werbung im Internet zu Glücksspielen mit Sperrabgleich, „insbesondere in Form von Affiliate-Links“, jede variable Vergütung ausschließt, vor allem eine, die von Umsätzen, Einzahlungen oder Einsätzen abhängt. Die GGL selbst beschreibt Affiliate-Marketing als Abrede, bei der ein Anbieter „ein Entgelt für den Besuch seiner Seite oder für Registrierungen oder für abgeschlossene Verträge“ zahlt (so die Begründung zu Ziffer 5.20), und das sind genau die Formen, die diese Vorschrift ausschließt.

Aus diesen Regeln hätte man eine Seite mit wenigen erlaubten Anbietern und einer festen Vergütung bauen können. Wir haben uns dagegen entschieden und verlinken keinen Anbieter, auch keinen erlaubten, denn eine Seite mit einem Namen, der ein Angebot ohne Einzahlung verspricht, kann nach unserer Einschätzung nur dann glaubwürdig erklären, warum es dieses Angebot nicht gibt, wenn sie an keiner Anmeldung verdient.

Was wir tun

Die Redaktion liest Gesetze, Entscheidungen und amtliche Register und schreibt auf, was darin steht, mit Paragraf und Datum. Daraus entstehen die Seiten darüber, welche Spielarten in Deutschland erlaubt sind und wer sie anbieten darf, was ein Willkommensbonus nach den Regeln der GGL sein kann, wie Spielautomaten in der deutschen Fassung funktionieren (§ 22a GlüStV 2021), wie Betrug aussieht und welchen Schutz das Gesetz bietet.

Eigene Länderseiten gibt es für Österreich und die Schweiz, für Liechtenstein, für Südtirol und für Namibia, weil dort andere Gesetze gelten und andere Stellen helfen. Wer aus einem dieser Länder liest, findet dort auch die zuständige Hilfe vor Ort (die Länderauswahl steht am Ende jeder Seite).

Was wir nicht tun

Auf ohneinzahlung.com gibt es keine Links zu Glücksspielanbietern, keine Angebote, keine Ranglisten und keine Noten, und die einzige Aufstellung von Anbietern ist die amtliche Liste der GGL, deren Teile zu den Themen dieser Website in ihrer eigenen Reihenfolge und mit dem Datum der Lektüre unter Erlaubte Anbieter stehen: Ein Anbieter, der dort fehlt, fehlt auch hier.

Belege erfinden wir nicht; wo sich ein Text auf etwas stützt, nennt er die Quelle und den Tag, an dem sie gelesen wurde, und wie das im Einzelnen aussieht, beschreibt die Seite über unsere Methodik.

Wer die Seite herausgibt

Herausgegeben wird ohneinzahlung.com von einem Unternehmen mit Sitz in Italien, das auch für den Inhalt verantwortlich ist (Name, Anschrift und übrige Angaben stehen im Impressum). Wer eine Frage, einen Hinweis auf einen Fehler oder Kritik hat, erreicht die Redaktion über die Adresse auf der Seite Kontakt; Rechtsberatung und Vermittlung zu Anbietern leistet sie nicht.

Häufige Fragen

Verdient ohneinzahlung.com an Glücksspielanbietern?

Nein. Diese Website verlinkt keinen Anbieter und zeigt keine Werbung, und für ihre Seiten erhält sie keine Provision, weder für Anmeldungen noch für Einzahlungen.

Warum stehen hier keine Bonusangebote ohne Einzahlung?

Weil die GGL Werbung für unentgeltlich angebotene Spiele nicht zulässt und es solche Angebote im erlaubten deutschen Markt nach unserer Lesart nicht gibt. Was es stattdessen gibt, erklärt die Startseite.

Wer schreibt die Texte?

Alle Texte schreibt und zeichnet die Redaktion gemeinsam, ohne einzelne Autoren. Verantwortlich für den Inhalt ist der Anbieter, den das Impressum nennt.