In Österreich ist das Glücksspiel ein Monopol des Bundes, für das Spiel im Internet gibt es heute genau eine Konzession, und was diese Website über den deutschen Markt schreibt (die „Whitelist“ der erlaubten Anbieter, die Sperrdatei OASIS, das Einzahlungslimit), gilt hier nicht. Wer sich aus Österreich verbindet, sieht diese Seite anstelle der Seiten über Deutschland; sie nennt keinen Anbieter und verweist, wie die Seite für die Schweiz, auf das amtliche Verzeichnis.
Das Monopol und das Verzeichnis des BMF
Das Glücksspielgesetz behält das Recht, Glücksspiele durchzuführen, dem Bund vor (§ 3 GSpG, das „Glücksspielmonopol“), und das Spiel im Internet heißt dort „elektronische Lotterien“ (§ 12a Abs. 1 GSpG). Wer ohne Konzession anbietet, veranstaltet eine „verbotene Ausspielung“ (§ 2 Abs. 4 GSpG), und der Verfassungsgerichtshof hat das Monopol am 15. Oktober 2016 für vereinbar mit der Verfassung und dem Unionsrecht erklärt (E 945/2016).
Das Verzeichnis der Konzessionäre und Ausspielbewilligten des Finanzministeriums nannte bei unserer Durchsicht vom 3. November 2026 zwei Konzessionäre des Bundes: einen für die Lotterien samt den elektronischen Lotterien, mit einer Konzession bis zum 30. September 2027, und einen für die Spielbanken. Die Adresse der einzigen erlaubten Online-Plattform steht dort ausgeschrieben; mit ihr lässt sich jede Website vergleichen, die Spieler in Österreich annimmt, gleich in welcher Sprache.
Was Spieler in Österreich dürfen
Rechtmäßig spielt nur, wer bei einem Anbieter aus dem Verzeichnis spielt: online auf der einen Plattform, in einer konzessionierten Spielbank, am Automaten dort, wo ein Land ihn bewilligt hat. Verträge mit Anbietern ohne Konzession sind nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig (§ 879 Abs. 1 ABGB), sodass sich die Einsätze zurückfordern lassen, auch wenn der Spieler die Unwirksamkeit kannte, wie der OGH zuletzt am 23. Juni 2026 bestätigt hat (4 Ob 46/26g).
Die Altersgrenze von 18 Jahren, die der Lotteriekonzessionär seit Juli 2023 bei allen Spielen als „freiwillige Selbstbeschränkung“ anwendet, will die Reform ins Gesetz schreiben: Teilnehmen darf dann nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1a neu). Für Spieler ändert sich damit nach unserer Einschätzung wenig.
Was von unseren deutschen Seiten hier nicht gilt
Unsere übrigen Seiten beschreiben den Glücksspielstaatsvertrag 2021, und eine deutsche Erlaubnis berechtigt niemanden, in Österreich anzubieten, denn dort zählt allein die Konzession nach dem GSpG. Dazu kommt § 52 Abs. 1 GSpG mit Geldstrafen bis zu 22.000 €, in der Z 6 für „die unternehmerische Schaltung von Internet-Links“ und in der Z 9 für die Werbung.
„verbotene Ausspielungen (§ 2 Abs. 4) im Inland bewirbt oder deren Bewerbung ermöglicht“
Wann sich eine Website an Österreich richtet, hat das Oberlandesgericht Linz am 12. Jänner 2026 an der deutschen Sprache, an deutschsprachigen Geschäftsbedingungen und am Eintrag „Austria“ im Ländermenü festgemacht. Warum wir Österreich gesondert behandeln, steht in einem Satz der Entscheidung (6 R 155/25v): „Mit dem Anbieten der Dienste in deutscher Sprache kommt zum Ausdruck, dass eine Werbung auch an Kunden in Österreich und ein Angebot der Dienste in Österreich beabsichtigt und angestrebt war.“
Offen für alle Leser bleiben die Seiten ohne Bezug zu einem Land, etwa die Regeln des Europäischen Roulettes, die Rechnung hinter den Umsatzbedingungen und die Seite über Betrugsmaschen, denn ein Roulettekessel hat in Wien dieselben 37 Fächer wie in Berlin.
Die Reform: Konzessionen ab 2027
Die Regierungsvorlage 594 d.B. liegt seit dem 14. September 2026 beim Finanzausschuss des Nationalrats, der am 3. November 2026 noch nicht über sie beraten hatte. Sie will das Recht zum Online-Spiel „durch Erteilung einer unbeschränkten Anzahl von Konzessionen“ übertragen (§ 14 Abs. 1 neu), die nach der Parlamentskorrespondenz vom 12. August 2026 ab dem 1. Jänner 2027 erteilt werden und ab dem 1. Oktober 2027 gelten sollen.
Für die Spieler bringt die Vorlage Einzahlungslimits, die bei allen Anbietern zusammen gelten („höchstens 250 Euro pro Woche“ unter 26 Jahren, „höchstens 1 680 Euro pro Monat“ ab 26, § 13 Abs. 4 neu), und ein „zentrales übergreifendes Sperrregister“. Ob die Daten halten, ist offen.
Hilfe und Beratung in Österreich
Das BMF führt eine Liste der Hilfsangebote in den Bundesländern mit Beratungsstellen für jedes Land, in Wien etwa die Ambulante Behandlungseinrichtung Spielsuchthilfe in der Stolberggasse 26 unter 01/544 13 57 und die Glücksspielsucht-Hotline der Medizinischen Universität Wien unter 0800/20 5242.
Wer merkt, dass das Spiel mehr Zeit oder Geld kostet als geplant, findet dort Hilfe in seinem Bundesland, und wer wissen will, ob eine Website in Österreich erlaubt ist, dem genügt der Vergleich mit dem Verzeichnis des BMF. Wie diese Website das Land eines Lesers erkennt, erklären wir in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Ist Online-Glücksspiel in Österreich legal?
Nur beim Konzessionär des Bundes, den das Verzeichnis des BMF für die elektronischen Lotterien nennt; jede andere Website, die Spieler in Österreich annimmt, bietet eine verbotene Ausspielung im Sinne des § 2 Abs. 4 GSpG an.
Gilt eine deutsche Glücksspiel-Erlaubnis auch in Österreich?
Nein. Die Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 deckt nur Deutschland, und in Österreich zählt allein die Konzession nach dem Glücksspielgesetz.
Ab wann gibt es in Österreich mehrere Online-Konzessionen?
Nach der Regierungsvorlage 594 d.B. sollen sie ab dem 1. Jänner 2027 erteilt werden und ab dem 1. Oktober 2027 wirksam sein, sofern der Nationalrat die Reform beschließt.
Wo gibt es in Österreich Hilfe bei Spielsucht?
Das BMF nennt auf seiner Seite der Hilfsangebote Beratungsstellen in jedem Bundesland, dazu die Glücksspielsucht-Hotline der Medizinischen Universität Wien (0800/20 5242).