Geldspiele in der Schweiz: das Online-Angebot der Spielbanken, Sperrlisten und Hilfe

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„Spielbankenspiele“ im Internet (Roulette, Blackjack, Poker) dürfen in der Schweiz nur die Schweizer Spielbanken anbieten, deren Konzession der Bundesrat auf das Online-Spiel erweitert hat, und eine Konzession allein für das Internet kennt das Gesetz nicht. Leser mit einer Verbindung aus der Schweiz bekommen darum statt unserer Seiten über Deutschland diese Seite: ohne Namen von Anbietern und mit dem Verweis auf das Verzeichnis der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).

Das Geldspielgesetz und das Online-Angebot der Spielbanken

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) gilt seit dem 1. Januar 2019 und knüpft das Online-Angebot an eine bestehende Spielbank, deren Konzession der Bundesrat erweitert (Art. 9 BGS). „Eine Konzession nur für Online-Spielbankenspiele sieht das Gesetz nicht vor“, schreibt das Bundesamt für Justiz in seinen Fragen und Antworten vom 12. Februar 2026; Lotterien und Sportwetten kommen online nur von den Veranstalterinnen der „Grossspiele“, welche die interkantonale Aufsichtsbehörde Gespa beaufsichtigt.

Welche Spielbanken eine Online-Plattform betreiben, zeigt die Seite „Online-Spielbanken“ der ESBK, die am 17. März 2026 veröffentlicht wurde und uns am 3. November 2026 vorlag. Wer eine Website prüfen will, hält sie gegen dieses Verzeichnis, denn was dort fehlt, ist in der Schweiz kein bewilligtes Angebot von Spielbankenspielen, wie professionell es auch aussehen mag.

Werbung und Sperrlisten

Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele, und wer vorsätzlich dafür wirbt, riskiert nach Art. 131 Abs. 1 Bst. b BGS eine Busse bis zu 500’000 Franken, als Übertretung und nicht als Vergehen. Die Gespa zählt dazu ausdrücklich das Setzen von Links („le placement de liens“) auf Websites mit nicht bewilligten Lotterien oder Wetten, und ob das auch für eine Website mit Sitz im Ausland gilt, etwa für diese mit ihrem Betreiber in Italien, beantwortet der Gesetzestext nicht.

„Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten.“

Art. 74 Abs. 3 BGS

Gegen die Angebote selbst sperrt die Schweiz den Zugang, und zwar über Sperrlisten der ESBK und der Gespa (Art. 86 ff. BGS), die nach unseren Unterlagen viermal im Jahr nachgeführt werden: „Die Fernmeldedienstanbieterinnen sperren den Zugang zu den Spielangeboten, die auf einer der Sperrlisten aufgeführt sind“ (Art. 86 Abs. 4 BGS). Auf der Liste der ESBK vom 25. August 2026 standen 3’566 Domains, darunter Bonus- und Vergleichsseiten in deutscher Sprache mit Lesern in der Schweiz als Zielpublikum.

Wer auf eine gesperrte Adresse stösst, landet nach dem Merkblatt des Bundesamts für Justiz (April 2021) auf einer Informationsseite, die auf die Sperre hinweist und die bewilligten Angebote nennt. Das gilt auch für die Bonusseiten auf der Liste.

Was für Spieler in der Schweiz gilt

Dass der Spieler selbst straflos bleibt, sagt das Bundesamt für Justiz ausdrücklich: „Nicht strafbar macht sich, wer als Spielerin oder Spieler in der Schweiz nicht bewilligte Online-Geldspiel-Angebote nutzt.“ Das Risiko liegt woanders, denn Einsätze und allfällige Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, die „Sozialschutzmassnahmen“ des Gesetzes sind dort nicht garantiert, und im Merkblatt steht der Satz, den man vor jeder Einzahlung lesen sollte: „Insbesondere ist die Auszahlung von Gewinnen nicht gewährleistet.“

Zu den Spielbankenspielen und zu den online durchgeführten Grossspielen sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 Abs. 1 BGS), also niemand, der jünger als 18 Jahre ist. Eine Spielsperre lässt sich bei jeder Schweizer Spielbank und bei jeder Veranstalterin von Online-Grossspielen beantragen; seit dem 7. Januar 2025 werden die Schweizer Sperren mit Liechtenstein ausgetauscht, sodass sie auch dort gelten.

Die deutschen Seiten und die Schweiz

Unsere übrigen Seiten handeln vom deutschen Glücksspielstaatsvertrag und von der „Whitelist“ der Behörde in Halle, und deren Erlaubnisse gelten in der Schweiz nichts, denn hier zählt allein die Bewilligung nach dem BGS. Für alle Leser offen bleiben dagegen die Spielregeln, etwa für Blackjack, die Erklärung der Auszahlungsquoten und die Seite über Betrug, denn sie hängen von keiner Landesgrenze ab.

Hilfe und Beratung in der Schweiz

Das interkantonale Programm „Spielen ohne Sucht“ betreibt die Website SOS Spielsucht mit einer Telefonberatung unter 0800 040 080, die nach eigenen Angaben rund um die Uhr, gebührenfrei und anonym erreichbar ist, und mit einer Onlineberatung über Safezone.ch, während es für die Westschweiz die Angebote sos-jeu.ch und stop-jeu.ch gibt, die auf Französisch informieren.

Wer prüfen möchte, ob eine Adresse in der Schweiz Spielbankenspiele anbieten darf, muss niemandem glauben, auch uns nicht, und braucht keinen Ratgeber. Das Verzeichnis der ESBK beantwortet die Frage. Wie diese Website erkennt, aus welchem Land ein Leser kommt, steht in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ist es in der Schweiz strafbar, auf einer ausländischen Website zu spielen?

Für Spielerinnen und Spieler nicht, sagt das Bundesamt für Justiz; Einsätze und Gewinne können aber in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Sozialschutz des BGS fehlt.

Woran erkennt man ein bewilligtes Online-Angebot in der Schweiz?

Spielbankenspiele bietet online nur an, wer auf der Seite „Online-Spielbanken“ der ESBK steht; es sind Schweizer Spielbanken mit erweiterter Konzession.

Was bedeutet es, wenn eine Website in der Schweiz gesperrt ist?

Sie steht auf einer Sperrliste der ESBK oder der Gespa, und die Fernmeldedienstanbieterinnen müssen den Zugang nach Art. 86 Abs. 4 BGS sperren.

Wo gibt es in der Schweiz Hilfe bei Spielsucht?

Bei SOS Spielsucht, der Website des Programms „Spielen ohne Sucht“ von 18 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein: Telefon 0800 040 080 oder Onlineberatung über Safezone.ch.