In Liechtenstein ist Online-Geldspiel nach dem Gesetz möglich und in der Wirklichkeit ausgeschlossen, weil die Regierung seit 2019 keine Gesuche um eine Online-Konzession prüft und keine erteilt worden ist. Wer sich aus Liechtenstein verbindet, bekommt deshalb nicht die Seiten, die wir für Deutschland geschrieben haben, sondern diese, die weder Anbieter noch eine Liste nennt und dafür Gesetz, Sperren und Hilfe erklärt.
Das Geldspielgesetz und das Moratorium
Das Geldspielgesetz (GSG, LR 935.51), das wir in der Fassung vom 1. Januar 2026 gelesen haben, sieht für „Online-Geldspiele“ eine Konzession der Regierung vor (Art. 60 GSG), und die Aufsicht hat das Amt für Volkswirtschaft (AVW), das auch das öffentliche Register der Bewilligungsinhaber führt (Art. 83a GSG). Am 19. November 2019 hat die Regierung die Prüfung der Gesuche um eine Online-Konzession ausgesetzt; an ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2023 hat sie dieses „Moratorium“ bis Ende 2028 verlängert.
Am 5. September 2025 hat die Regierung im Landtag auf eine „Kleine Anfrage“ bestätigt: Die Spielbanken in Liechtenstein dürfen, anders als in der Schweiz, kein Online-Spiel anbieten. Solange das Moratorium gilt, wird sich daran nichts ändern.
Was in Liechtenstein erlaubt ist
Erlaubt ist das Spiel in den Spielbanken mit einer Bewilligung, von denen nach dem „Tätigkeitsbericht 2025“ der Geldspielaufsicht am Jahresende noch vier tätig waren, und Geldspielautomaten dürfen nur in solchen Spielbanken stehen (Art. 4 Abs. 2 GSG). Zugelassen ist man ab 18 Jahren (Art. 22 Abs. 1 Bst. a GSG), und eine „Spielsperre“ gibt es auf Antrag bei der Spielbank (Art. 23 Abs. 4 GSG).
Seit dem 7. Januar 2025 tauschen Liechtenstein und die Schweiz die Daten der gesperrten Personen aus, sodass die rund 100’000 Schweizer Sperren auch in den Spielbanken des Landes gelten, die Sperren der Schweizer Online-Anbieter eingeschlossen. Ende 2025 waren in Liechtenstein selbst 6’004 Personen gesperrt, knapp drei Prozent mehr als ein Jahr zuvor mit 5’830, wie der Tätigkeitsbericht des AVW für 2025 festhält.
Bemerkenswert finden wir eines: Schon die Verordnung über Online-Geldspiele regelt unentgeltliche Spielguthaben für einen Markt ohne einen einzigen Anbieter, verlangt dafür die Zustimmung des AVW und begrenzt sie auf 500 Franken pro Spieler und Monat und auf 1 % des jährlichen Bruttospielertrags (Art. 113 OGV). Ein „Bonus ohne Einzahlung“ bliebe also auch nach einer Öffnung eine bewilligte und gedeckelte Ausnahme.
Werbung ist ein Vergehen
Wer für ein Geldspiel ohne Bewilligung wirbt, begeht in Liechtenstein ein „Vergehen“, für das das Landgericht eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen verhängen kann (Art. 88 Abs. 1 Bst. a GSG), bei Fahrlässigkeit die Hälfte.
„ein Geldspiel organisiert, betreibt, vermittelt, verbreitet, dafür Raum gibt, dafür wirbt, dafür Personen zusammenführt, dafür Spieleinrichtungen einschliesslich Software beschafft oder es auf andere Weise gewerbsmässig fördert“
Zwar sieht Art. 62 Abs. 1 GSG besondere Bewilligungen im Bereich „gewerbsmässig durchgeführter Spielervermittlung“ vor, die das Gesetz selbst „affiliate programs“ nennt, doch die Verordnung über Online-Geldspiele gibt sie nur dem, der „für einen nach Art. 60 des Gesetzes konzessionierten Veranstalter von Online-Geldspielen“ tätig ist (Art. 20 OGV). Ohne einen solchen Veranstalter gibt es auch keine erlaubte Vermittlung, und deshalb nennt diese Seite niemanden, auch keinen Anbieter mit einer Lizenz in einem anderen Land.
Die Sperrlisten der Schweiz binden die Internetanbieter in Liechtenstein nicht, und weder das GSG noch die OGV geben den Behörden ein Recht, Websites zu sperren, sodass eine in der Schweiz gesperrte Adresse in Liechtenstein nicht gesperrt sein muss. Erlaubt wird sie dadurch nicht.
Deutsches Recht gilt hier nicht
Unsere Seiten über Deutschland beschreiben ein Lizenzsystem mit einer amtlichen Liste erlaubter Anbieter, das es in Liechtenstein für das Online-Spiel nicht gibt, und eine deutsche Erlaubnis ist hier ohne Bedeutung. Die Regeln von Baccarat oder Keno, die Rechnung hinter den Wettsystemen und die Seite über Betrug gelten überall gleich, und die Seite für die Schweiz erklärt die Schweizer Sperrlisten.
Hilfe und Beratung in Liechtenstein
Das Programm „Spielen ohne Sucht“, im Auftrag von 18 Kantonen sowie dem Fürstentum Liechtenstein tätig, nennt für Liechtenstein das Amt für Soziale Dienste in Schaan unter +423 236 72 72 und die Beratungsstelle Hand in Hand in Triesen unter +423 384 59 90; dazu kommt die Onlineberatung über Safezone.ch.
Ein Gesetz, das eine Online-Konzession vorsieht, und eine Regierung, die keine prüft, ergeben für den Leser eine einfache Regel: Wer in Liechtenstein Geldspiel im Internet anbietet, tut es ohne Konzession. Nachprüfen lässt sich das, wie wir es getan haben, im Gesetz selbst, das auf gesetze.li in der geltenden Fassung vom 1. Januar 2026 steht, ebenso wie die OGV.
Häufige Fragen
Gibt es in Liechtenstein legale Online-Casinos?
Nein. Das Geldspielgesetz sieht eine Online-Konzession zwar vor, doch die Regierung prüft seit November 2019 keine Gesuche und hat dieses Moratorium bis Ende 2028 verlängert.
Gilt eine Spielsperre aus der Schweiz auch in Liechtenstein?
Ja, seit Januar 2025: Die beiden Länder gleichen ihre Sperrdaten ab, und eine Schweizer Sperre wirkt auch in den Spielbanken Liechtensteins.
Ab welchem Alter darf man in Liechtenstein spielen?
Ab 18 Jahren; wer jünger ist, unterliegt nach Art. 22 Abs. 1 Bst. a GSG einem allgemeinen Spielverbot.