Diese Website erklärt die Regeln und die Rechtslage des Glücksspiels, und was sie schreibt, lässt sich an den Quellen nachprüfen, die jede Seite nennt. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht, und die folgenden Absätze sagen, wo ihre Verantwortung endet und wo die eigene Prüfung des Lesers beginnt.
Information, keine Beratung
Die Seiten informieren über Gesetze, Entscheidungen, Register und Spielregeln, und sie empfehlen weder ein Spiel noch einen Anbieter, so wie sie auch keinen Anbieter verlinken und keine Bewertungen vergeben. Eine Rechtsberatung oder eine steuerliche Beratung leisten sie nicht: Wer wissen will, was für den eigenen Fall gilt (etwa bei einem Anspruch gegen einen Anbieter oder bei einer Frage zu Steuern), braucht anwaltlichen oder steuerlichen Rat von jemandem, der den Fall kennt.
Ebenso wenig sagen die Seiten, ob jemand spielen sollte. Zahlen wie eine „Auszahlungsquote“ oder der Vorteil des Veranstalters sind theoretische Durchschnittswerte über sehr viele Spiele, ohne Aussage über das Ergebnis einer einzelnen Sitzung (eine Quote von 96 % bedeutet nicht, dass von 100 € nach einem Abend 96 € übrig bleiben). Wo sie ein Rechenbeispiel geben, ist es ein Beispiel und keine Erwartung an das eigene Spiel.
Angaben mit Datum
Jede Seite trägt das Datum ihres Stands (in der Zeile der Redaktion), und jede Lektüre, auf die sich ein Text stützt, steht mit ihrem Tag im Text. Gesetze, Auflagen der Behörden und die amtliche Liste der erlaubten Anbieter ändern sich (der Glücksspielstaatsvertrag verlangt in § 9 Abs. 8 für die Liste der GGL eine Aktualisierung mindestens einmal im Monat), und was an einem Tag richtig war, kann am nächsten überholt sein; maßgeblich bleibt die amtliche Quelle in ihrer jeweils geltenden Fassung, bei der Liste der erlaubten Anbieter also die Seite der GGL selbst.
Ein Datum auf einer Seite ist deshalb eine Auskunft über unsere Lektüre an diesem Tag und keine Zusage für den Tag des Lesens, falls seither eine Vorschrift geändert oder ein Anbieter in die Liste aufgenommen oder aus ihr gestrichen worden ist.
Haftung für Inhalte
Die Redaktion prüft jede Angabe vor ihrer Veröffentlichung an der Quelle und korrigiert einen Fehler, sobald die Quelle ihn bestätigt (die Einzelheiten stehen in der Methodik). Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität jeder Angabe zu jedem Zeitpunkt kann sie dennoch nicht übernehmen, und es empfiehlt sich, vor einer Entscheidung über Geld oder Rechte die genannte oder verlinkte Quelle selbst zu lesen.
Links zu anderen Seiten
Links führen von dieser Website nur zu amtlichen Stellen (etwa der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder oder dem Regierungspräsidium Darmstadt) und zu Gesetzestexten, zu Beratungsangeboten für Spieler und Angehörige und zu den offiziellen Seiten von Spieleherstellern, nie zu Glücksspielanbietern, auch nicht zu erlaubten, sodass selbst die amtliche Liste der erlaubten Anbieter hier ohne Links steht. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ihre Betreiber verantwortlich; vor dem Verlinken haben wir sie gelesen, und wer dort heute etwas anderes findet als in unserem Text, folgt am besten der verlinkten Quelle und meldet uns den Unterschied über die Seite Kontakt.
Nur für Erwachsene
Die Teilnahme an Glücksspielen ist Minderjährigen, also Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht erlaubt, und § 4 Abs. 3 Satz 2 GlüStV 2021 sagt es in einem Satz: „Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.“ Eine Ausnahme kennt die Vorschrift nur für kleine Ausspielungen auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen der Gewinn ausschließlich in Waren von geringem Wert besteht (Satz 4). Die erlaubten Anbieter müssen zudem auf ihrer Startseite an gut sichtbarer Stelle angeben, dass die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist (§ 6e Abs. 3 Satz 2 GlüStV 2021).
Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe gibt es kostenfrei und anonym beim Beratungstelefon zur Glücksspielsucht, das unter der Nummer 0800 1 37 27 00 Anrufe annimmt (auch von Angehörigen), und welche weiteren Wege es gibt, von der Spielersperre über OASIS bis zur Suchtberatung vor Ort, erklärt unsere Seite über Spielerschutz.
Andere Länder
Die Rechtslage, die auf den meisten Seiten beschrieben ist, ist die deutsche, wie sie der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt. Für Namibia, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz und Südtirol gelten andere Gesetze, nachzulesen auf den Länderseiten, und was in Deutschland erlaubt ist, kann dort verboten sein und umgekehrt: Aus einer deutschen Seite kann man nicht schließen, was in einem anderen Land gilt.